Balumilo2014
Hallo, ich habe einen geringfügigen arbeitsvertrag bekomme immer eine Grundvergütung von 221 euro. Ich bin jetzt die 8. Woche krank geschrieben werde wahrscheinlich bis zum mutterschutz beginn 2.1 krank geschrieben da ich über meinen mann familieversichert bin werde ich von der aok kein krankengeld erhalten. Bekomme ich vom arbeitgeber die Grundvergütung weiter gezahlt ? oder gibt es da andere möglichkeiten den lohnausfall zu ersetzen? Mit freundlichen Gruß
Hallo, nach den 6 Wo Lohnfortzahlung haben Sie keine Ansprüche - aber Sie müssen ja anderweitig kk-versichert sein. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld