Mitglied inaktiv
Servus! Wir haben einen gebrauchten Autositz für unseren Junior bekommen. Er hat zwei Becken- und 2 Hosenträger-Gurte, ist also ein 4-Punkt-Gurt. Nun habe ich gehört, daß nun nur noch 5-Punkt-Gurte im Kindersitz zulässig wären und die Polizei bei einer Kontrolle ein Bußgeld bei so einem "alten" Sitz erheben würde. Stimmt das? fragt sich in München der Wolpertinger.
Hallo, § 21 StVO sagt dazu, dass Kinder unter 12 Jahren nur im Auto mitgenommen werden dürfen, wenn sie in amtlich genehmigten und für dieses Alter geeigneten Sitzen befördert werden. Von speziellen Gurten steht nichts dazu, wichtig ist, dass der Sitz nach DIN-ECE geprüft ist-das steht drauf. Von einer 5-Punkt-Regelung habe ich noch nie was gehört, die meisten Sitze für die ganz Kleinen sind doch auch 3-Punkt-Gurte. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kindersitz taugt, stellen Sie ihn beim TÜV oder der Polizei vor. Gruß, NB
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