Claralina1234
Liebe Frau Bader, in 6 Monaten plane ich den Wiedereinstieg in Teilzeit. Meine Elternzeit läuft noch 12 Monate. Nun steht bei mir im Laufe des Jahres wahrscheinlich eine Operation an, nach der ich mindestens 6 Wochen krankgeschrieben wäre. Es gibt durchaus Gründe, noch abzuwarten und die OP erst in 6 -9 Monaten durchzuführen (zB Chance auf bessere Stabilisierung des Gelenks). Nun habe ich aber Sorge, dass sich mein Arbeitgeber bei der Entgeldfortzahlung querstellen könnte, weil ich genausogut die Operation kurzfristig durchführen lassen könnte. Ist die Sorge gerechtfertigt? Und muss ich - da ich ja Teilzeit in Elternzeit einsteige - mindestens eine Weile wieder gearbeitet haben, bevor ich mich krankschreiben lassen kann? Besten Dank und viele Grüße Clara
Hallo, ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht vorschreiben, wann Sie die Operation durchführen lassen. Liebe Grüße NB
Claralina1234
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Müsste ich denn erst ein paar Tage gearbeitet haben, um bei einer Krankschreibung Lohnfortzahlung zu erhalten (bei Teilzeit-Wiedereinstieg in Elternzeit)? Danke, Clara
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?