Liebe Frau Bader, in 6 Monaten plane ich den Wiedereinstieg in Teilzeit. Meine Elternzeit läuft noch 12 Monate. Nun steht bei mir im Laufe des Jahres wahrscheinlich eine Operation an, nach der ich mindestens 6 Wochen krankgeschrieben wäre. Es gibt durchaus Gründe, noch abzuwarten und die OP erst in 6 -9 Monaten durchzuführen (zB Chance auf bessere Stabilisierung des Gelenks). Nun habe ich aber Sorge, dass sich mein Arbeitgeber bei der Entgeldfortzahlung querstellen könnte, weil ich genausogut die Operation kurzfristig durchführen lassen könnte. Ist die Sorge gerechtfertigt? Und muss ich - da ich ja Teilzeit in Elternzeit einsteige - mindestens eine Weile wieder gearbeitet haben, bevor ich mich krankschreiben lassen kann? Besten Dank und viele Grüße Clara
von Claralina1234 am 13.02.2019, 11:03