Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aushändigen lassen der Patientenakte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aushändigen lassen der Patientenakte

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, Frau Bader, meine Gynäkologin wird zum Juli hin ihre Praxis aufgeben, und hat auch keinen Nachfolger. Habe ich nun generell das Recht, mir meine Patientenakte aushändigen zu lassen, um damit zu einem anderen Arzt zu gehen? Da ich 2 Risikoschwangerschaften hinter mir habe, und wir evtl ein 3. Kind möchten, wäre es mir wichtig, daß mein "zukünftiger Arzt" so gut wie möglich über "alles vorausgegangene" bescheid weiß. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Sabrina


Mitglied inaktiv

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Hallo Originalakte weiss ich nicht, aber Kopien stehen Dir auf jeden Fall zu. Musst dann eventuell die Kosten tragen, aber mehr auch nicht. Ich habe mir jede OP, die Geburt ec. aus der Akte kopieren lassen, auch wenn ich da noch in Behandlung bin. Das ist dein Recht, es sind Deine Daten ! Wenn sie aufhört, dann würde ich um die Akten selbst bitten, notfalls eben Kopien.


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