Mitglied inaktiv
In der Scheidungsvereinbarung wurde festgelegt, dass mein Ex-Mann die Ausbildungsversicherung bedienen muss. Ist er verpflichtet dazu diese auszubezahlen wenn unsere Tochter in die Ausbildung geht oder studieren möchte? Habe ich da eine Chance mitzubestimmen? Grüsse
Hallo, das kommt auf die Vereinbarung im Wortlaut an. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich schätze nicht. Denn: Eine Ausbildungsversicherung ist "nur" eine sog. Term-Fix-Versicherung. Die hat nichts mit dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn zu tun. Sie hat ein Ablaufdatum, zu dem sie fällig wird. Evtl. kann man über die "Überschußverrechnung" 2-4 Jahre früher an das (anteilige) Geld. Wie kannst Du kontrolieren, ob er auch wirklich zahlt? Ist das Urteil der Versicherung bekannt? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Ich hoffe doch das er zahlt, weil er lt. Scheidungsvereinbarung muss! Ansonsten sehe ich verdammt alt aus....
Mitglied inaktiv
Tja.. es guibt da schon Tricks herauszubekommen, ob er noch zahlt... Zuerst würde ich mal an Deiner Stelle mit derVersicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen. Mail mir mal, Addi steht oben! Désirée