Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflösungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auflösungsvertrag

Mitglied inaktiv

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wenn ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe, der erst in 3 Jahren wirksam wird , d.h. nach der Elternzeit 3 Jahre freigestellt, bin ich dann weiterhin krankenversichert und wird die Zeit für den Renteanspruch angerechnet ??


Mitglied inaktiv

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ja, er hat mir als Abfindung in etwa den Lohn für 3 Jahre angeboten.....vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden und der Vertrag endet mit Unterschrift und das Geld "reicht" halt für 3 Jahre ?? ich dachte, ich wäre freigestellt....wie ist es denn normalerweise üblich bei Auflösungsverträgen?


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