Mitglied inaktiv
wenn ich einen Auflösungsvertrag unterschreibe, der erst in 3 Jahren wirksam wird , d.h. nach der Elternzeit 3 Jahre freigestellt, bin ich dann weiterhin krankenversichert und wird die Zeit für den Renteanspruch angerechnet ??
Hallo, verstehe ich nicht. Bekommen Sie weiter Lohn? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ja, er hat mir als Abfindung in etwa den Lohn für 3 Jahre angeboten.....vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden und der Vertrag endet mit Unterschrift und das Geld "reicht" halt für 3 Jahre ?? ich dachte, ich wäre freigestellt....wie ist es denn normalerweise üblich bei Auflösungsverträgen?
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot