Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebunsgvertrag und ALG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebunsgvertrag und ALG

Mitglied inaktiv

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Die Firma in der meine Freundin gearbeitet hat, hat seine Arbeitsplätze ins Ausland verlagert. Jetzt wäre die Erziehungsezeit bei ihr vorbei und die Firma hat ihr einen Aufhebunsgvertrag angeboten. Jetzt weiss sie nicht ob sie den unterschreiben soll und hat viele Fragen. Bekommt sie, wenn sie den Aufhebungsvertrag unterschreibt ALG? Wie hoch ist das ALG, sie hat vorher 35 Std./Woche gearbeitet, kann jetzt aber mit Kind nur noch 25Std./Woche arbeiten. Richtet sich das ALG dann nach den 25 Std.? Oder bekommt sie überhaupt kein ALG, da sie während der Erziehungszeit auf 400€ Basis gearbeitet hat? Vielleicht kann mir auch jemand anders antworten, da sie sich heute noch entscheiden muss. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Abfindung ist gesetzl. nicht vorhgesehen, kann aber ausgehandelt werden. Danach ist sie U U gesperrt, es kommt auch darauf an, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das Arblosengeld richtet sich nach dem letzten Verdienst und den Std, die sie zur Verfügung steht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, es richtet sich nach dem was sie vorher verdient hat, ob sie sich damit gut steht kann ich leider nicht sagen wegen dem Aufhebungsvertrag. Viell. mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen die kennen sich mit sowas aus. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Arbeitslosengeldrechner gibt es im Internet da könne Sie ausrechnen was sie an ALG bekommt.


Mitglied inaktiv

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Hallo, es richtet sich nach dem was sie vorher verdient hat, ob sie sich damit gut steht kann ich leider nicht sagen wegen dem Aufhebungsvertrag. Viell. mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen die kennen sich mit sowas aus. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Arbeitslosengeldrechner gibt es im Internet da könne Sie ausrechnen was sie an ALG bekommt.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe vorher 38,5 Std. gearbeitet und kann jetzt nur noch 20 Std. Mir wurde auf dem Arbeitsamt gesagt, dass sich das Arbeitslosengeld nach den Stunden errechnet, die ich nach der Elternzeit arbeiten kann, also 20 Std. LG


Mitglied inaktiv

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Hallo Mareike, echt? Na da bin ich ja mal gespannt.Mir hatten sie gesagt das was ich vorher verdient habe wird gerechnet.


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