Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben uns im Juli 2007 getrennt. Unsere Tochter, heute 3, hat seitdem ihren Lebensmittelpunkt bei mir im Haushalt gehabt. Nun hat mein Mann im August 2008 einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Ich stellte den entsprechenden Gegenantrag. Welche Chancen hat er, dies zu bekommen? Während der Ehezeit habe ich mich hauptsächlich um unsere Tochter gekümmert, Betreuung organsiert und sie die meiste Zeit der Woche in die Kita gebracht. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Mfg Lena Tünte
Hallo, da Sie einen Anwalt haben, darf ich dazu nichts sagen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mit welcher Begründung will er das? Arbeitet er (was, wie viel?), warum will er nicht das sie bei dir ist? Wie oft hat er sie seit der Trennung besucht? Wenn du einen guten Anwalt hast, und er nicht belastende Gründe gegen dich hat, dürfte er keine Chance bekommen. Warum auch wenn sie das ganze Jahr schon bei dir lebte? Aber ein paar mehr Hintergründe wären wohl besser. Wann ist die Verhandlung? Was sagt dein Anwalt dazu?
Mitglied inaktiv
Hallo, meine Anwältin meint immer, ich müsse mir deswegen keine Sorgen machen. Das sagen auch das Jugendamt und die Frau von der Mediation, die wir wegen der Umgangsregelung hatten. Er hat sie ab Jan 2008 relativ regelmäßig zwei Nachmittage in der Woche gesehen. Dann gab es eine Gefährdung des Kindeswohls von seiner Seite und ich habe unsere Tochter auf Rat des Jugendamtes nicht mehr zu ihm gelassen. Vor Gericht wurde vorläufig beschlossen, dass er sie unter Aufsicht für 2 Stunden alle 14 Tage sehen darf, bis alles geklärt ist. Sowet ich weis bezieht er Harzt IV. Da eine Gefährdung des Kindeswohls vorlag, war ich gehalten die Kleine zu schützen und keinen Umgang alleine mehr zuzulassen. Er hat daraufhin den Antrag auf ABR gestellt. Lg Lena
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