Mitglied inaktiv
Ich bin in der 12. SSW. Meine Arzttermine möchte ich möglichst immer vor der Arbeit wahrnehmen. Meine Frage: Muß ich die Zeit dann in der Firma nacharbeiten oder muß mich der Arbeitsgeber für diese Zeit freistellen?
Hallo, das Gesetz sagt: MuSchG § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. Gruß, NB
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