Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich schreibe hier für eine Bekannte, da sie nicht wirklich weiter weiß. Sie ist derzeit arbeitslos und lebt mir ihrem auch arbeitslosen Sohn (21) zusammen. Ihr Sohn wird derzeit von der Arge betreut und es wird versucht eine Ausbildungsstelle in Kooperation mit den zuständigen Trägern zu finden. Ihr Sohn ist aber weiterhin ''gezwungen'' sich eine Arbeitsstelle zu suchen, was er auch tut. Die Bearbeiterin sagte ihm, wenn er einen Job hat, würde er aus der Ausbildungsvermittlung fallen, weil er ein eigenes Einkommen hat. Ist ja auch logisch und verständlich. Nun möchte meine Bekannte natürlich auch wieder arbeiten gehen (seit kurzem erst arbeitslos, kein Bezug von ALG1). Wenn sie jetzt eine Stelle bekommt, wird sie wahrscheinlich kein ALG2 mehr erhalten. Sofern die Bedarfsgemeinschaft also nicht mehr im ALG2-Bezug ist, würde er auch aufgrund des Arbeitsverhältnisses seiner Mutter aus der Ausbildungsvermittung fliegen? Durch Eigeninitiative hat er wenig Chancen eine Ausbildungsstelle zu finden (keinen Schulabschluss, schlechte Noten, bereits eine abgebrochene Ausbildung aus persönlichen Gründen). Darf die Arge die Betreuung eines Jugendlichen einstellen weil der Familienvorstand arbeiten geht? lg Angel
RUB?????
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot