2711medine
Guten Morgen Frau Bader, ich habe gestern ein schreiben von der ARGE bekommen in dem Sie einen noch offenen Betrag vom 10.04.2010 fordern. Ich finde es schon recht seltsam, dass das der ARGE erst jetzt auffällt. Meine Frage dazu ist jetzt: Darf die ARGE jetzt noch zurückfordern oder ist es vielleicht sogar schon verjährt? Würde mich freuen, wenn Sie mir da einen Rat geben könnten. Vielen Dank schon einmal in Vorraus. Lieben Gruß Medine
Hallo, es gelten hier die Vorschriften des BGB. Danach sind die Ansprüche erst Ende diesen Jahres verjährt. Liebe Grüße, NB
mama.frosch
also meines wissens und meiner erfahrung nach (hatte kürzlich etwas ähnliches) beträgt die verjährungsfrist ein jahr.
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