Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvrbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvrbot

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Hallo Fr. Bader, gestern war ich beim Orthopäden, der fesstellte, das meine Hüfte komplett entzündet ist. Nachdem ich ihm sagte das ich 15 SSW bin (er kennt meinen Arbeitsplatz), sagte er, ich soll zum FA gehen und mir ein AV erteilen lassen. Die Beschwerden der Hüfte würden mitzunehmender SS stärker. Er könne mich sonst nur krankschreiben, da er mir ja keine Medikamente in der Situtation geben kann. Heute bei FA fragte ich an weg dem AV und er meinte krankschreiben ja, mehr nicht. Denn wenn er ein AV ausstellt müßte er meiner Chefin Regreß zahlen. Laut KK übernehmen die aber dies! Was ist jetzt korrekt? Bin total verunsichert was ich tun soll. Hoffentlich wissen Sie einen Rat. Vielen Dank für eine Antwort LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen oder eben das Hüftproblem) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB


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