Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsentgelt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitsentgelt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe von meiner FÄin im Januar ein Beschäftigungsverbot erhalten und nun meine erste Gehaltsabrechnung mit BV erhalten. Mein AG hat mein normales Gehalt abgerechnet. Jedoch müsste doch nach § 11 MuSchG das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft abgerechnet werden, oder? Ich habe im November ein zusätzliches 13. Gehalt erhalten (Weihnachtsgeld), müsste dies bei der Berechnung (liegt innerhalb der 13 Wochenfrist) mit einberechnet werden, oder bleiben diese Zahlungen unbeachtet? Vielen Dank im Voraus! MfG Klara Johanna


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.