Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe von meiner FÄin im Januar ein Beschäftigungsverbot erhalten und nun meine erste Gehaltsabrechnung mit BV erhalten. Mein AG hat mein normales Gehalt abgerechnet. Jedoch müsste doch nach § 11 MuSchG das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft abgerechnet werden, oder? Ich habe im November ein zusätzliches 13. Gehalt erhalten (Weihnachtsgeld), müsste dies bei der Berechnung (liegt innerhalb der 13 Wochenfrist) mit einberechnet werden, oder bleiben diese Zahlungen unbeachtet? Vielen Dank im Voraus! MfG Klara Johanna
Hallo, solche Sonderzahlungen bleiben unberücksichtigt Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit