Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage zur Bescheinigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber. Und zwar möchte ich gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, mir die Kosten für die Bescheinigung zu ersetzen, sofern er diese eingefordert hat? Wenn ja, wo kann ich ein offizielles Dokument finden, in dem dieses festgelegt wird? Vielen Dank schon einmal! Marnie
Hallo, BITTE ;-))))) N.BADER
Mitglied inaktiv
hallo marnie, falls der arbeitgeber keine mündliche mitteilung der SS akzeptiert, greift MuSchG § 5 mitteilungspflicht, ärtzliches zeugnis (1) [...]Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.[...] (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber. gruß, sandra
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Marnie
Mitglied inaktiv
Hallo ! Auf den Bescheinigungen, die wir in der Praxis ausstellen, steht unten ein Vermerk drauf, dass der AG, sofern er das Attest angefordert hat, die Kosten hierfür zahlen muss ! Gruß, Tanja
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV