Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit nch Elternurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit nch Elternurlaub

Kati1978

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Hallo, meine Firma will mich nach meinen Elternurlaub kündigen nach 10 Jahre Betriebsangehörigkeit. Steht mir eine Abfindung zu? Wird der Elternurlaub auch zu der Betriebsangehörigkeit dazu gerechnet? Wie sehen jetzt meine Rechte aus? Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich schwanger bin oder werde?Oder verfällt das dann? lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt, außer vertraglocih/ tarifvertraglich/ betrieblich vereinbart keinen Anspruch auf Abfindung. Man kann sich verglcihsweise darauf einigen. Bei der Faustformel (1/2 Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zählt die EZ dazu) Ansonsten hängt die Wirksamkeit der Kündigung davon ab, wieviele AN der Betrieb hat u warum der AG kündigt Liebe Grüsse, NB


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