Kati1978
Hallo, meine Firma will mich nach meinen Elternurlaub kündigen nach 10 Jahre Betriebsangehörigkeit. Steht mir eine Abfindung zu? Wird der Elternurlaub auch zu der Betriebsangehörigkeit dazu gerechnet? Wie sehen jetzt meine Rechte aus? Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich schwanger bin oder werde?Oder verfällt das dann? lg
Hallo, es gibt, außer vertraglocih/ tarifvertraglich/ betrieblich vereinbart keinen Anspruch auf Abfindung. Man kann sich verglcihsweise darauf einigen. Bei der Faustformel (1/2 Gehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zählt die EZ dazu) Ansonsten hängt die Wirksamkeit der Kündigung davon ab, wieviele AN der Betrieb hat u warum der AG kündigt Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt