Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit nach 20.00 Uhr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit nach 20.00 Uhr

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin in der 15. SSW und muß 2 mal in der Woche nach 20.00 Uhr arbeiten. Es geht hierbei um Chorproben, die ich als hauptamtliche Kirchenmusikerin leiten muß. Ich habe im Mutterschutzgesetz gelesen, dass es nach § 8, Absatz 3 Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot gibt und zwar in den ersten 4 Monaten. Ist das so zu verstehen, dass ab dem 5. Monat das Nachtarbeitsverbot für alle Berufsgruppen gilt? Und wie ist Absatz 6 zu verstehen, was wäre ein begründeter Einzelfall? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuständig ist hier das Gewerbeaufsichtsamt. Ich denke, die Regelung der ersten vier Mopnate trift auf Sie zu. Sie können aber eine Ausnahme beim Gewerbeaufsichtsamt erhalten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde mich mal mit dem zuständigen gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen. Ganz ehrlich: ich hätte nach 20 Uhr nicht arbeiten dürfen. Mir war das wurscht :-) Immer die Frage ob Du willst oder nicht willst. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


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