Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit frei gestellt - Kitagutschein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit frei gestellt - Kitagutschein

Jullla

Liebe Frau Bader, ich war bis vor kurzem in Elternzeit mit unserem zweiten Kind und da wurde unser Kitagutschein von unserem ersten Kidn von 8h auf 5h gekürzt (weil man ja nun angeblich mehr Zeit hat mit Baby) ... nun sollte ich seit diesem Monat wieder arbeiten, wurde jedoch gekündigt und bis zum Ende frei gestellt. Deshalb meine Frage: kann mir mein Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitszeitnachweis aushändigen, oder geht das nicht weil ich freigestellt bin? Ich brauche den Nachweis für die Beantragung des 8h Gutschein.    vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße


Hallo, ARBEITSZEITnachweis. Ohne Arbeitszeit kein Nachweis. Ich verstehe die Frage nicht. Wesentlich ist, ob und in wie weit Sie eine neue Stelle suchen wollen. Wenn dies mehr als die jetzigen 5 Std sind, brauchen Sie wahrscheinlich einen Nachweis der Betreuung, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Liebe Grüße NB  


Dojii

Arbeitende Eltern werden natürlich bevorzugt, wie deine Zeitplanung privat aussieht, spielt da keine Rolle. Von daher ist die Kürzung schon korrekt.  Ob dir dein Arbeitgeber bei Betrug helfen wird/will, wird die eine Anwätin eher nicht beantworten können, denke ich. 


Jullla

Ich bin zwar frei gestellt, aber mein Arbeitsvertrag läuft noch 3 Monate und ich werde weiterhin bezahlt. Danach bin ich arbeitssuchend. Bekomme ich da einen Arbeitszeitnachweis von meinem Arbeitgeber? Für den Kita Gutschein brauche ich ja einen. Sonst fällt der Platz weg.  haben sie dazu Erfahrungen wie man da am besten vorgeht?    Mit freundlichen Grüßen 


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