Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anschnallpflicht von Schutzbefohlenen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anschnallpflicht von Schutzbefohlenen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Der Vater meines 4jährigen Sohnes und ich leben getrennt. Regelmäßig holt er den Kleinen aber. Doch trotz reden meinerseits kann ich ihn nicht dazu bringen Tim regelmäßig im auto anzuschnallen. Einen entsprechenden Kindersitz habe ich ihm besorgt. Und, selbst wenn er Tim denn mal anschnallt, nimmt er andere unangeschnallt mit, die ja auch für einen Angeschnallten im Falle eines Unfalls gefährlich werden können. Habe ich irgendeine Handhabe, dass ich ihn verpflichten kann Tim anzuschnallen? Und nur mit auch angeschnallten Personen zu transportieren? Reden nützt leider überhaupt nichts, da seinerseits sehr viel verletzte Eitelkeit im Spiel ist. Vielen Dank für Ihren Rat! Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde da mal das JA einschalten bzw. eine RA, wenn Sie einen haben. Da droht Gefahr für Leib u Leben. Gruß, NB


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