Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage, weiß aber nicht, ob sich in den letzten Jahren in der Beziehung etwas geändert hat: Bis zu welchem Zeitpunkt muß man seinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange man Erziehungsurlaub nehmen möchte? Vielen Dank Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Kathrin, ist das Kind dieses Jahr geboren? Dann gelten 6 Wo, wenn direkt in Anschluss an den Mutterschutz EU genommen wird, später gelten 8 Wo. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie sagen die Anwälte so schön: "Das kommt darauf an!" ;-))) Es kommt auf das Geb.datum deines Kindes an: Ist es ab dem 1.1.2001 geboren, so muß man die Elternzeit 6 Wochen vorher spätestens anmelden, wenn diese direkt im Anschluß an die Muuterschutzfrist beginnt. Soll sie später irgendwann beginnen, muß man das 8 Wochen vorher mitteilen. HTH Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.