Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage, weiß aber nicht, ob sich in den letzten Jahren in der Beziehung etwas geändert hat: Bis zu welchem Zeitpunkt muß man seinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange man Erziehungsurlaub nehmen möchte? Vielen Dank Kathrin
Liebe Kathrin, ist das Kind dieses Jahr geboren? Dann gelten 6 Wo, wenn direkt in Anschluss an den Mutterschutz EU genommen wird, später gelten 8 Wo. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wie sagen die Anwälte so schön: "Das kommt darauf an!" ;-))) Es kommt auf das Geb.datum deines Kindes an: Ist es ab dem 1.1.2001 geboren, so muß man die Elternzeit 6 Wochen vorher spätestens anmelden, wenn diese direkt im Anschluß an die Muuterschutzfrist beginnt. Soll sie später irgendwann beginnen, muß man das 8 Wochen vorher mitteilen. HTH Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse