Bonita313
Hallo ich bin die partnerin eines Papa´s der seine vierjährige Tochter nur nach langen bösen Gerichtsverhandlungen sehen darf. Die aktuelle Situation ist so, dass das Gericht ihnen gemeinsames Sorgerecht und Umgangsrecht zugesprochen hat, der Lebensmittelpunkt befindet sich bei der Mutter. Das Gericht hat eine eine Familienhilfe eingebracht, die den beiden Elternteilen helfen soll, die Besuchszeiten zwischenmenschlich zu klären. Nun ist es so, dass mein Partner seine Tochter, seit 11/2013 nur Sonntags für Stunden bekommt. Diese haben sich mit der Zeit zwar von 3 auf mittlerweile 6 Stunden erweitert. Jedoch möchte die Mutter noch immer keine Übernachtung bzw. 2/3 aufeinander folgende Tage einräumen. Ich denke die kleine ist mittlerweile alt genug um alle 14 tage von freitags bis Sonntags zu uns zu kommen! Oder sehe ich das falsch? Welche Umgangszeiten sind denn für ein vierjähriges Kind zurtreffend? Der KV hatte seit seinem Auszug wöchentlichen Kontakt, also es besteht keine Befremdlichkeit zwischend en beiden. Mein Partner möchte nur ungern wieder zum Anwalt laufen, jedoch ist mit der KM nicht zu reden und diese Regelung ist nicht optimal.
Hallo, wenn die Sache mit dem Jugendamt nicht zu klären ist, bleibt nur die Klage. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wenn das Jugendamt nicht vermitteln kann bleibt nur die Klage mit genau formulieren Umgangswünschen. Zusätzlich sollte sein Anwalt einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen, dieser vertritt das Kind vor Gericht und macht sich sowohl vom Vater und der Mutter als auch vom Kind ein Bild und gibt seine Empfehlung ab. Gestartet werden kann auch mit einer Übernachtung und dieses wird dann ausgebaut.
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