Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anfrage

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Hallo Frau Bader, ich lebe von meinem Noch-Ehemann getrennt und die Scheidung läuft auch, also wir sind jetzt noch im Trennungsjahr. Die Scheidung ist eingereicht. Ich lebe wieder mit einem neuen Partner zusammen und bin nun schwanger, zwei Kinder sind bereits aus der Ehe mit meinem Mann hervorgegangen. Nun meine Frage, wenn das jetzige Kind geboren wird und ich bin noch nicht geschieden, wie ist das dann mit dem Nachnamen des Kindes und wer kommt auf die Geburtsurkunde als Vater, wenn ich ja noch verh. bin? Vielen Dank. Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe SAbine, da gilt der Ehemann als Vater. Wenden Sie sich ans Jugendamt, der "echte" Vater kann die Vaterschaft anerkennen. Dies ändert aber nichts am Namen. Den kann man erst nach der Geburt ändern. Gruß, NB


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