Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AN: SumSum

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AN: SumSum

milaaa

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Hallo SumSum, vielen Dank für deine Antworten, die Helfen super weiter! Du hattest noch geschrieben, es macht Sinn, am z.B. 02.11.2012 anzufangen und nicht am 01.11. Warum? Was gewinne ich denn durch den einen Tag, den ich später anfange? Danke Dir!!


SumSum076

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lol Jetzt muss ich mich selbst korrigieren! (Habs beim hier-antworten gemerkt) Weil der Jahresurlaub gekürzt werden kann für jeden Monat, den man komplett in EZ ist (ohne TZ), macht es Sinn: schon zB zum 30.11. statt zum 01.12. mit der Arbeit anzufangen. (oder zB zum 31.10. statt 01.11.) Arbeitest du am 30.11 wieder, dann bist du nicht den "kompletten" November in Elternzeit, dir kann also für November der Urlaub nicht gekürzt werden! Würde für den Jahresurlaub 2012 bedeuten, dir stünden für 2 Monate Urlaub zu. Fängst du erst am 01.12. an, dann gibts Urlaub nur für 1 Monat. Du solltest also einen Tag früher anfangen! (Sorry, dass ich es erst anders herum geschrieben habe!) Gruß Sabine


milaaa

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Perfekt! Danke für den super Tipp!!! Man muss wirklich auf jede Kleinigkeit achten, wenn man alle Vorteile nutzen möchte :-) LG!!


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