Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

An Frau Bader (achtung lang)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: An Frau Bader (achtung lang)

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, habe ein großes Problem und weiß nicht genau wie das alles laufen soll wenn mein Baby da ist. Der KV hat sich nachdem er erfahren hat das ich schwanger bin von ihm ´von mir getrennt nachdem ich ihm sagte das ich es nicht abtreiben würde ,was seine Bedingung war für eine weitere Beziehung (waren 5 Jahre zusammen).Er ist dann im selben Haus (4 Fam Haus) in die obere leerstehende Wohnung gezogen.Er hat mir gedroht das wenn ich ihn angebe er es abstreiten wird und jedenfalls nichts für das Kind zahlen wird.Nun bin ich in der 27,SSW und unser Verhältniss hat sich nicht viel geändert auser das er mir nicht mehr droht.Als wir uns nun heute abend mal nach langer Zeit unterhielten fing er wieder damit an das er nichts zahlen wird.Er redet aber immer nur von dem Kind er weiß gar nicht das er wie ich jetzt auch erfuhr mir auch noch Unterhalt zahlen muß. Er sagte ich soll einfach sagen das er mir Geld für das Baby monatlich zahlen will somit bräuchte ich nicht auf das JA.Beim Sozialamt habe ich mich schon mal beraten lassen und der sagte mir das ich nichtmal den erhöhten Betrag für Alleinerziehende bekäme da er ja im selben Haus wohnen würde.Was soll ich denn jetzt tun.????ich kann doch nicht auf das ganze Verzichten was mir und dem kleinen zusteht.Von ihm fühle ich mich auf jeden Fall bedroht wenn es um dieses Geld geht.Er flippt wahrscheinlich aus wenn er mir auch noch Geld zahlen muß,wo er sich vor 4 Monaten auch noch selbständig gemacht hat und ziemlich viel verdient.Was müßte er eigentlich bezahlen für das Kind und für mich????Und was muß ich tun ????Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus.LG Yvi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Yvi, 1. Kindesunterhalt Er muss jeden Monat für sein Kind gem. der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Wenn er das nicht kann/tut, bekommen Sie Unterhaltsvorschuss vom JA. 2. Unterhalt der nichtehelichen Mutter a. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Der Betrag ist mind. 1300 DM (in neuen Bulä 1.190 DM) und wird ind. ausgerechnet. Wenn der KV zahlungsunfähig ist, sieht es schlecht aus. Er hat auf jeden Fall einen Selbstbehalt von mind. 1800 (neue BL 1645 DM), wenn er arblos ist bei 1600 (neue BL 1460 DM). Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV 3. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 4. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Ob er jammert oder nicht, ist da völlig egal. Im Zweifel müssen Sie klagen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader.... vielen Dank für ihre umfassende Antwort. Habe mich mit meinem zuständigen JA in Verbindung gesetzt und dieser sagte mir das ich ab jetzt schon ,,tätig ,,werden soll.....Ich kann die Anträge nun jetzt schon ausfüllen und den Test gleich bei der Geburt anhand der Nabelschnur machen lassen....Somit muß ich nicht so lange warten. Erstmal gehe ich ein Jahr in EU.und dann mal schauen ob ich eine Tagesmutter finde für halbe Tage (da ich nur halbtags arbeite).Wenn nicht haben Sie mir sehr weitergeholfen......nochmals danke .....bis dann LG yvi


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