peekaboo
Hallo.. früher hatte man doch die Möglichkeit, einen Arzttermin auch Vormittags wahrzunehmen, wenn es gar nicht anders ging (Spezialisten).. Hierfür musst man nur eine Bescheinigung des Arztes vorlegen, das man auch dar war und der AG hat einen "Freigestellt". Gibt es das heute immer noch oder muß man grundsätzlich Urlaub nehmen bzw die Zeit nacharbeiten? Ratlose Grüße Peeka
Hallo, an eine derartige gesetzliche Regelung kann ich mich gar nicht erinnern... Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nur für die Vorsorgeuntersuchungen in der SS. Ansonsten sind das tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen oder einfach Entgegenkommen des AG. LG Sabine
peekaboo
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