Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alimente neu berechnen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alimente neu berechnen

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Mein Freund ist für drei Kinder aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Krankheitsbedingt kann er nur einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen (er ist froh, dass er den Job überhaupt bekommen hat!) und verdient dort ungefähr 1.000 Mark netto. Die monatl. Unterhaltsleistungen betragen für die drei Kinder ca. 720 Mark. Wir wollen jetzt die Alimente neu berechnen lassen, wird es da einen großen Unterschied geben? Seit Mai 2000 muss er die Alimente (berechnet auf sein früheres Einkommen) bezahlen, seit September 2000 ist er im neuen Job. Mittlerweile hat er schon einen Rückstand von 2000 Mark. Können Alimentarleistungen auch rückwirkend nachberechnet werden? Leider haben wir den Fehler gemacht, dass ich für unseren gemeinsamen Unterhalt (2 Erwachsene + 1 Kind) vollständig aufgekommen bin, damit er seine Alimente bezahlen konnte ... Aber nun sehe ich mich dazu finanziell nicht mehr in der Lage und will es verständlicher Weise auch nicht mehr. Vielen Dank für Ihre Antwort Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sandra, ob sich etwas ändert, kann ich ohne nähere Infos nicht sagen, es könnte aber sein, dass er mehr bezahlen muss. Er hat grundsätzlich einen Selbstbehalt von DM 1500, wenn er arbeitet. Ich rate Ihnen, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und sich genau beraten lassen, Sie können dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen, wenn Sie bedürftig sind, dann kostet das nur DM 25. Gruß, NB


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