Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ALG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ALG

Nijsseni

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Mein ALG 1 hat am 30.06.. Geendet und trotzdem werde ich jetzt am Freitag einbestellt, um über Bewerbungen zu sprechen. Meine Tochter , 24 Monate, muss dann mit. Ist das rechtens, auch außerhalb des Bezuges zum Gespräch zu müssen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie doch bis zum 30.06. Leistungen bezogen haben, standen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Schwer erklärbar, warum Sie jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


Julisa

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So lange du keine Leistungen vom A-Amt beziehst musst du da nicht hin, sie können dir ja auch ncihts kürzen. Aber du bist ja nach wie vor Arbeits suchend,wenn auch ohne LEistung. Ist doch schön wenn sie dir bei der Jobsuche trotzdem weiterhin behilflich sind. Solltest du ins ALGII fallen musst du hin wenn du keine Kürzung bzw. Sperre riskieren willst. Willst du überhaupt vermittelt werden? Wenn nciht dann teile das dem A-Amt so mit.


Nijsseni

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Danke Julisa. Habe da angerufen und es geklärt. Werde nicht mehr geführt als Arbeitsloser und Habe auch keine sperre zu befürchten.


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