Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg1 bei Stellenwunsch 75%

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Alg1 bei Stellenwunsch 75%

la-floe

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, mein 3tes Kind wird nun 1 Jahr alt, es wird ab September in die Kita gehen. Ich habe Alg1 beantragt und werde dem Arbeitsmarkt 30h zur Verfügung stehen. Vollzeit schaffe ich wegen der Kinder nicht. Nun ist es ja so, dass, wenn man vorher eine Vollstelle hatte, nun aber dem Arbeitsmarkt nur 75% zur Verfügung steht man das Alg nur anteilig bekommt, oder? Aber wie ist es denn, wenn man vorher auch schon nur 75% gearbeitet hat? Dann müßte das Alg doch ungekürzt ausgezahlt werden, oder? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu wirr formuliert. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Ihr alter Vertrag 75 % war und Sie soviel auch wieder zur Verfügung stehen, ist Ihr volles Gehalt ausschlaggebend für die berechnung. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/158.98.html 60-67 von Deinem damaligen (75%) Gehalt würdest Du bekommen. LG Peeka


la-floe

Beitrag melden

hmm...aber wieso? Ich stehe doch dem Arbeitsmarkt genauso viele Stunden wie vorher zur Verfügung? LG


la-floe

Beitrag melden

also wenn ich vorher z.B. 1300 netto hatte bekomme ich jetzt davon 67%, ja? Ich habe mal gehört, dass, wenn vorher Vollzeit gearbeitet wurde und man danach nur noch z.B. 20h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht das Alg1 nicht vom letzten Gehalt sondern von 50% des letzten Gehalts berechnet wird. Weil man eben nicht mehr Vollzeit zur Verfügung steht. Oder?


peekaboo

Beitrag melden

LG Peeka


la-floe

Beitrag melden

2 Jahre lang. lg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.