Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 11/04 arbeitslos und wurde in 05/05 Mutter. Ich habe ca. 6 Monate Alg I erhalten. Nach der Geburt meines sohnes war ich fuer ca. 6 Monate im Ausland. Nach meiner Rueckkehr ging ich zum Arbeitsamt. Mir wurde gesagt, dass ALG II zu beantragen ist, da ich mich dem Arbeitsmarkt zur Zeit nicht mehr als 15 Stunden wtl. zur Verfuegung stellen kann und will. Letzte Woche kam ein Schreiben der Jobkomm in dem mir eine Frist gesetzt wurde und ich nun wieder zur Agentur fuer Arbeit gehen muss um ALG I zu beantragen. Verstehen kann ich das nicht. Haben Sie dafuer eine Erklaerung? Ueber eine Antwort wuerde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. hessin68
Hallo, vielleicht weil Sie erst ein halbes Jahr ArbGeld I erhalten haben? Stehen Sie denn dem ARbeitsmarkt zur Verfügung? Sonst bekommen Sie weder noch. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
vielen Dank fuer die Antwort. Ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Zeit nicht zur Verfuegung. Mein Kind ist ja erst 9 Monate alt und ich dachte es geht analog Erziehungsurlaub, das heisst 3 Jahre waere ich nicht verpflichtet zu arbeiten und demnach ALG II Empfaenger. Das war auch die urspruengliche Auskunft der Agentur fuer Arbeit. Sonst haette ich glecih ALG 1 beantragt. Dank und Gruss