Mitglied inaktiv
Hallo, hatte gerade meine erste - sehr schlechte - Erfahrung mit einem Kinder-Secondhandshop. Ich hatte Kleidung abgegeben, musste meine Adresse angeben und einen Zettel mit 4-5 Punkten zur Verfahrensweise unterschreiben (die AGBs - mit Preisgestaltung etc.) Ging alles "zackzack". Eine detailierte Auflistung der Artikel gab es nicht (wird nur im PC erfasst). Nur den Termin zur Rücknahme. Da wurde mit ein verschnürter Sack Kleidung hingestellt, ein Paar Euro hingelegt, ich durfte wieder den Geldempfang quittieren und "Kleidung erhalten". Die verkauften Artikel wurden kurz aufgezählt, keine weiteren Angaben zum extrem mageren Verkaufserlös. Als ich zu Hause auspackte fehlten Sachen, die auch nicht verkauft wurden. Selbst zum Abstimmen wurde ein Ausdruck meiner Artikel verweigert. Man beruft sich auf die AGBs die ich unterschrieben und akzeptiert hätte. Mir wurden diese aber nur zur Unterschrift vorgelegt und nicht in Kopie überlassen. Auch sonst keine Quittungen oder Durchschriften. Ich habe alles "in gutem Glauben" überlassen und nichts quittieren lassen. Prüfen, ob die Artikel nicht doch wesentlich teurer verkauft wurden kann ich sowieso nicht. Ist diese ganze quittiererei und die AGB überhaupt rechtlich relevant, wenn ich keine Kopie erhalte? Würde mich über eine kurze Info freuen. Danke schon mal. Emily
Hallo, Sie hätten die verschiedenen Schreiben nicht unterschreiben und vor Ort prüfen sollen. So werden Sie Beweisprobleme haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die AGB´s sind gültig wenn sie im Geschäft aushängen oder wenn Einsicht genommen wurde. Kleiner Tipp: Bei uns organisieren Hebammen oder Müttertreffs Kindersachenflohmärkte, dort kann man für 5,- Euro Standgebühr selbst verkaufen. Tschüss Lucywu
Mitglied inaktiv
Ja, das gibts hier auch, aber da bin ich eher bei den Käufern zu finden. Zum Verkaufen hat sichs noch nicht gelohnt. Emily
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