Mitglied inaktiv
Hallo, mein Verlobter ist seid dem 1.5. bei als Lagerchef angestellt. Seid dieser Zeit sind wir immerwieder dem Chef hinterher, aber er vertröstet uns immer wieder. Jetzt habe ich seinem Chef eine Erinnerungsemail (und ihn auf §2 Nachweisgesetz aufmerksam gemacht) geschickt und noch keine Antwort erhalten. Was können wir machen, dass er den Arbeitsvertrag entlich aushändigt und ihn versichert? Er will den Job nicht wieder verlieren, deshalb ist ein Rechtsstreit nicht grade angebracht. Oder gibt es eine Regelung, dass er nicht von seinem Chef gekündigt werden kann? Vielen Dank
Hallo, er ist in der Probezeit u hat in sofern keinen Kündigungsschutz. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe dem Chef meines Partners, mit deren Wissen, eine Email geschickt und ihn gebeten uns den AV auszuhändigen. Er wurde heute gekündigt, mit der Begründung: "Das brauch er sich nicht gefallen lassen" (der Chef). Und er hat keine Beweise (weder das er angestellt war, noch das er gekündigt wurde). Ist das Zulässig und hat ein AN gegenüber dem AG keine Rechte? Danke
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