Mitglied inaktiv
....Hallo! Ich habe mal eine kurze Anfrage. Ich habe bis Juni 2000 als Einzelhandelskauffrau gearbeitet. Ab da bin ich in Urlaub/Erziehungsurlaub gegangen. Mein erstes Kind kam am 6.9.2000. Ich habe vor dem Erziehungsurlaub 5 Jahre gearbeitet. Im Mai 2003 bekam ich dann mein 2. Kind. Der Erziehungsurlaub floß praktisch in dem vom ersten Kind mit ein. Das heißt ich habe 5 Jahre bei meinem Arbeitgeber vollzeit gearbeit und hatte dann eben 6 jahre Erziehungsurlaub. ich war also 11 Jahre bei der gleichen Firma angestellt. Nun meinte bei uns das Arbeitsamt das ich mal auf eine Abfindung ansprechen soll. Steht mir da eigentlich rechtlich nach 11 Jahren fest etwas zu? Habe ich da Anspruch drauf und wenn ja wieviel und wonach richtet sich das? Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir hier kurz anworten könnten. Danke undLg Mareen
Hallo, das kann man so nicht sagen, es kommt darauf an, wer warum gekündigt hat. Wenn der AG dies grundlos getan hat, können Sie versuchen, eine Abfindung auszuhandeln, ein Anspruch aus Gesetz besteht nicht. Das Gesetz schlägt in diesen Fällen vor, pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (inkl. EZ) ein halbes Gehalt zu zahlen. Aber das ist Verhandlungssache. Gruß, NB