Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

630,-job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 630,-job

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader was muss ich bei einem 630,-DM Job beachten? Mein Mann verdient normal auf Einkommenssteuerklasse 3. Ich bin nicht auf Erziehungsurlaub, weil ich zuvor auf Honorarbasis steuerfrei verdient habe. Wir haben ein Kind und bekommen das Erziehungsgeld und das Kindergeld. Wird mir dann etwas abgezogen, muss ich das anmelden? EtcEtc Vielen Dank Gruss B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Birgit, so allgemein gestellte Fragen lassen sich schwer beantworten. - Sie dürfen nicht mehr als 19 Std/ Wo.(Geburt vor 01.01.01) bzw. 30Std/ Wo. (Geburt danach) verdienen - der Verdienst wird auf das EG angerechnet, muss also bei der EG-Stelle angegeben werden - stellen Sie einen Freistellungsauftrag beim Finanzamt Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Danke, hat mir schon geholfen


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