Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich hoffe, sie können mir helfen, bzw., dass ich die frage hier stellen darf... mein mann arbeitet im einzelhandel und hat somit ja immer 1 tag in der woche frei, da laut vertrag hat er eine 5 tage woche. nun kommt ja heilig abend und die weihnachtsfeiertage. normal hätte er dort den samstag (25.12.) frei, aber nu ist da ja feiertag. wird ihm nun der tag als überstunden gut geschrieben, oder wie? ich hoffe, sie verstehen, wie es meine und können uns weiterhelfen. liebe grüße und vielen dank im voraus manuela
RUB!
Mitglied inaktiv
Das ist genauso wie Ostermontag oder am 1. Mai, wenn er auf einen Wochentag fällt. Wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, muss man dann (von Ausnahmen wie Polizei, Krankenhaus usw) keine Arbeitsleistung erbringen. Für den Tag werden weder Stunden gut geschrieben noch Stunden abgezogen. Gruß Sabine
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