fabbet
Guten Tag, ich habe zwei Kinder. Bei Kind1 hatte ich zwei Jahre Elternzeit. Dann kam Kind2. Nach zwei Jahren Elternzeit habe in wieder Teilzeit gearbeitet (20 Wochenstunden) und meinem AG mitgeteilt, daß ich das dritte Jahr Elternzeit von Kind2 trotz Teilzeitarbeit “dran hänge“. Dies ist für die Rentenpunkte wohl lohnenswert. Kann ich nun das dritte Elternzeitjahr von Kind1 auch noch dranhängen (Kind1 ist mittlerweile 7 Jahre alt). Dies hätte zur Folge, daß ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten darf oder habe ich andere wichtige Punkte vergessen? Kann der AG das dritte Jahr ablehnen (es ändert sich ja für ihn nichts, oder?)? Im Voraus vielen Dank für die Antwort. VG fabbet
Hallo, die Kindererziehungszeiten werden auf jeden Fall angerechnet Liebe Grüsse, NB
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