Christin1!
Mein AG hat keinen Bedarf mich auf Stunden einzustellen. Hat mir angeboten mich an einen Kollegen zu verweisen. Dies habe ich abgelehnt. Würde nun bei einer Bekannten einen Minijob anfangen wollen. Muss ich meinen AG in Kenntnis setzten? Bzw. muss er es mir schriftlich bestätigen?
Hallo, er muss zustimmen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers!
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