Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 3 Elternjahr muss mir mein AG schriftlich bestätigen, Minijobs woanders zu mache

Christin1!

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Mein AG hat keinen Bedarf mich auf Stunden einzustellen. Hat mir angeboten mich an einen Kollegen zu verweisen. Dies habe ich abgelehnt. Würde nun bei einer Bekannten einen Minijob anfangen wollen. Muss ich meinen AG in Kenntnis setzten? Bzw. muss er es mir schriftlich bestätigen?


chrissicat

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Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers!


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