Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Bin zur Zeit in Elternzeit und möchte eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Beim Vorstellungsgespräch habe ich nun erfahren, dass jede Aushilfe auf 400.- Basis immer den selben Stundenlohn von etwa 7,50 erhält und etwa 52 Stunden im Monat arbeiten muss. Ist es wirklich so, dass bei einer geringügigen Beschäftigung nicht zwischen Fachkraft und ungelernter Kraft unterschieden wird und jeder den selben Stundenlohn bekommt??? Eine geringfügige Besch. ja bei meinem AG beantragen, wenn ich sie bei einem neuen AG ausführen möchte. Was muss der alte AG wissen? Reicht ein formloser Dreizeiler oder muss auch Art/ Umfang/ Adresse des neuen AG genannt werden? Vielen Dank schon im Voraus!
Hallo, der AG ist so ausführlich zu informieren, dass er entscheiden kann, ob ein Interessenkonflik gegeben ist. Wenn dier MInijob bei einem anderem AG ist, gibt es keinen MIndeslohn. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung