Mitglied inaktiv
Liebe Nicola Bader, ich habe gleich 2 kleine Fragen und hoffe, daß sie mir ein wenig helfen können. Erstmal vorneweg: Mein Mann hat aus erster Ehe eine Tochter (9 Jahre, lebt bei der Mutter). Wir haben zusammen eine Tochter Vanessa (*03.05.99) und bekommen im August (ET 04.08.01) noch ein 2. Baby. 1.) Mein Mann bezahlt ja Unterhalt für seine Tochter an seine Ex. Bei Vanessas Geburt lief die Scheidung noch und somit wurde der Unterhalt von unserem Anwalt aus gekürzt. Wie schaut es aus, wenn Baby Nr.2 da ist. Sinkt der Unterhalt noch einmal? Falls ja, wer macht das? Müssen wir deswegen noch einmal einen Anwalt bemühen?? Das kostet ja sicher auch. Oder das Jugendamt?? 2.)Ich war vor meiner Erziehungsgeldzeit mit Vanessa arbeitslos. Nun endet im Mai mein Erziehungsgeldanspruch und ich muss mich beim Arbeitsamt melden. Allerding beginnt knapp 7 Wochen später schon mein neuer Mutterschutz. Hab ich Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und dann wieder auf neues Erziehungsgeld?? Auch Mutterschutzgeld müsste mir doch neu zustehen, oder?? Danke schon mal im voraus. :o) Liebe Grüße Diana
Liebe Vanessa, 1. Ja, der U. sinkt. Nein, das macht nicht das JA. Da müssen Sie sich selbst drum kümmern 2.EG ja, Arbeitslosengeld wohl nicht, wenn das JAhr rum ist, Mutterschaftsgeld nur, wenn Sie gesetzl.kk pflichtversichert sind. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Diana, wenn Dein Mann noch im Scheidungsjahr war als Euer Kind gezeugt und geboren wurde. Dann wird sich der Unterhalt wieder verkürzen. Eigene Erfahrung. kawo
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