Mitglied inaktiv
Hallo liebe Frau Bader, ich entbinde im Frühjahr und werde danach wahrscheinlich für 1-2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen - die Entscheidung ob EU oder nicht möchte ich mir aber noch vorbehalten. Mein Arbeitgeber will mir mein 13. Monatsgehalt statt im November bereits während des Mutterschutzes anteilig auszahlen, um sich mehrfaches An-/Abmelden während des Jahres zu ersparen. Bei der Berechnung des 13. Monatsgehaltes würde er aber die Mutterschutzzeiten nicht in die Berechnung einbeziehen. Ist das ok so oder sollten die Mutterschutzzeiten bei der Berechnung mit berücksichtigt werden? Und was wenn ich mich entscheide, doch keinen Erziehungsurlaub zu nehmen? Angela
Liebe Angela, Mutterschutzzeiten sind ganz normale Arbeitszeiten, durch die kein Nachteil entstehen darf. IdR sind diese bei der Berechnung von Gratifikationen deshalb antzurechnen. Zu beachten ist aber, dass es auf diese Leistung keinen gestzlichen Anspruch gibt. Es kommt also drauf an, warum Sie das 13. bekommen. Arbeitsvertrag? Tarifvertrag? Lesen Sie dort nach, ob für diese zeiten Sonderregelungen getroffen sind. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse