Desdi
Hallo Frau Dessauer, ich habe einen Antrag auf Mu-Ki-Kur bei meiner Krankenkasse über die Caritas-Beratungestelle eingereicht, welcher auch zügig durch den MDK bewilligt wurde. Damit hatte ich so schnell nicht gerechnet, da meine Jungs eigentlich schon zu alt sind, deshalb auch die Bewilligung über den MDK. Im Antrag habe ich ausdrücklich geschrieben, dass ich über Weihnachten in Kur möchte. Die Beraterin der Caritas hat mir bereits den Termin für die Weihnachtskur reserviert. Nun ist die Bewilligung für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Somit müsste ich die Kur Anfang November angetreten haben, mein Wunschtermin liegt 5 Wochen später. Es ist ärgerlich, dass mich weder die Beratungssetlle, noch die Krankenkasse im Vorfeld darauf hingewisen haben. Sonst hätte ich den Antrag erst später gestellt. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Vielen Dank für Ihre Meinung. Schöne Pfingsten wünscht Kerstin PS: Ich kann die Kur aufgrund Arbeitsplatzwechsel nicht früher und wegen des Besuchs der Oberstufe des älteren Sohnes nicht außerhalb der Ferien antreten. Herbstferien dauern bei uns nur eine Woche... Im Telefonat war die Kasse uneinsichtig.
Annina Dessauer
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wie lange eine Kurmaßnahme bewililgt werden kann. Verweisen Sie auf das Alter der Kinder und die Ferienzeit und lassen Sie sich bitte von Ihrer Beratungsstelle ein Schreiben aufsetzen , welches die Verlängerung der Kostenzusage der Kasse beantragt. Dies sollte kein Problem darstellen! Meine Daumen sind gedrückt!
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