Anscha
Hallo Frau Dessauer! Mein Kurantrag wurde abgelehnt weil ich erstmal die Vor-Ort-Maßnahmen ausschöpfen soll. Ich muß dazu schreiben, daß ich bereits 2013 zur Mu-Ki-Kur war, aber diese von Krankheiten (Kinder und ich) geprägt war, daß ich quasi nach der Kur kranker und ausgelaugter war als vorher. Im Kur-Kurzbericht an meinen Arzt bescheinigte die Kurklinik, daß die Kur unbedingt wiederholt werden muß in 2 Jahren, das habe ich auch hier in Schriftform vorliegen und mein Hausarzt sieht es genauso. Gem. Medizinischen Dienst soll aber im Kurbericht stehen, daß die Kur erfolgreich war, was weder mein Arzt noch ich nachvollziehen kann. Fristgerecht habe ich innerhalb der 4 Wochen Widerspruch eingelegt inkl. Schreiben meines Hausarztes, der dringend zur Kur rät und bescheinigt, daß es mir im normalen Tagesablauf nicht möglich ist vor Ort Maßnahmen durchzuführen. Mein Widerspruch ist bei der Krankenkasse Ende Nov. eingegangen. Von der Krankenkasse habe ich seit dem noch nichts wieder gehört. Gibt es auch beim Widerspruch Fristen für den Bearbeitungszeitraum? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Viele Grüße Anscha
Annina Dessauer
Ja die gibt es, die Krankenkasse hat ab Einreichung des Widerspruchs 3 Monate Zeit Ihnen zu bestätigen ob der Widerspruchsausschuss eine Kur bewiligt oder nicht. Gerne können Sie mich dazu auch per e-mail kontaktieren, ich kann Ihnen anbieten dass Ihnen unser Anwalt kostenfrei unter die Arme greift und sich einklinkt. Sonst würde ich bei der Krankenkasse am Ball bleiben und "nerven", das heißt anrufen und fragen wie der Stand der Dinge ist, wann der Widerspruchsausschuss tagt! Viele Grüße Annina Dessauer
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