Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Wie lange „darf“ die Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Frage: Wie lange „darf“ die Bearbeitung eines Widerspruchs dauern?

Schneekönigin

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Hallo Frau Schmitz, Ende Oktober 2021 wurde mein Kurantrag abgelehnt, aus unterschiedlichen Gründen hatte ich vorzeitig (nach gut 2 Jahren) noch einmal eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Mein Widerspruch ging fristgerecht gleich darauf Anfang November ein, dies wurde schriftlich bestätigt. Somit sind seitdem viereinhalb Monate vergangen, ohne dass ich etwas gehört habe. Vor ca. 6 Wochen habe ich bei der KK nach dem aktuellen Stand nachgefragt, die Sachbearbeiterin meinte, die Widerspruchsstelle hätte meinen Fall noch gar nicht bearbeitet und sie hätte um bevorzugte Bearbeitung gebeten. Nun habe ich wieder nichts gehört und die Zeit wird langsam knapp, sollte die Kur doch noch genehmigt werden, da ich im August meine Stelle antrete und dann nicht mehr zur Kur fahren kann. Daher frage ich mich bzw. Sie, ob es auch bei einem Widerspruch bestimmte Fristen für die Kasse gibt, innerhalb derer der Fall bearbeitet werden muss. Ich danke im Voraus für die Auskunft!


Ursula Schmitz

Ursula Schmitz

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Hallo, leider gibt es hierfür keine Frist. Haben Sie ein Schreiben von der KK erhalten, dass die Bearbeitung länger dauert? Die Zeit ist tatsächlich schon ungewöhnlich lang.


Schneekönigin

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Danke für Ihre Antwort. Nein, es gab kein Schreiben. Wenn ich nicht nachgefragt hätte, wüsste ich noch weniger. Ich finde es vorsichtig gesagt suboptimal, dass mein Widerspruch monatelang liegengelassen wird und man da keinerlei Handhabe hat.


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