Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Annina Dessauer:

Widerspruch nach Ablehnung sinnvoll?

Annina Dessauer

 Annina Dessauer
Beraterin für Mutter-Kind-Kuren
Frage: Widerspruch nach Ablehnung sinnvoll?

Katja + Fabio (Berlin)

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Hallo, heute hatte ich das Ablehnungsschreiben meiner KK im Briefkasten. Begründung: eine Mutter-Kind-Kur seie nicht ausreichend, ich solle einen Reha Antrag bei der Rentenversicherung stellen. ICH möchte aber aus verschiedenen Gründen lieber eine Mutter-Kind-Kur machen. Auch meine behandelnden Ärzte haben dazu geraten. Frage ist jetzt, ob in diesem Fall ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob die Aussichten auf einer Erfolg bei der genannten Begründung eher schlecht stehen? DANKE für Ihre Mühe und LG aus Berlin


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Ich helfe Ihnen, ich melde mich Montag wieder und sage wie Sie am Besten vorgehen!


Katja + Fabio (Berlin)

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Super!


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Also ich kann gerne einen kostenfreien Anwalt für Sie zur Seite stellen. An die Deutsche Rentenversicherung darf nur während einer Frist von 2 Wochen verwiesen werden. Die Begründung ist somit - insofern nicht der Antrag der Sicherung der Teilhabe am beruflichen Leben gilt und /oder Sie schon länger als 6 Wochen krank geschrieben sind -erst mal obsolet. Sie können mir die Ablehnung gerne mailen, ich kann diese zur Einschätzung an den Anwalt weiter leiten, der dann mit Ihnen Kontak aufnehmen wird. office@kurberatung-deutschland.de Bei einer Ablehnung nie aufgeben, oft ist es genau das Ziel der jeweiligen Kasse, denn die sowieso schon belasteten Mütter haben oftmals keine Kraft für den Widerspruch!


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