CoMy2
Hallo, ich habe folgende Situation:
*ich bin bis Juni 2019 in Elternzeit
*Januar 2018 habe ich auf 40% eine Nebentätigkeit begonnen
*19.Januar.2018 Weber-B-Fraktur bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich krankgeschrieben und habe bis dato Krankengeld bezogen (August 2018)
*zum 30.6.2018 wurde ich gekündigt von der Nebentätigkeit (Krankengeld erfolgt weiterhin)
*Rehaantrag ist genehmigt
*Wer zahlt jetzt den Verdienstausfall meiner damaligen Nebentätigkeit weiter?
Arbeitslos melden brauch ich mich nicht da ich ja noch in Elternzeit bin.
*Benötige ich in der Zeit eine Krankmeldung um weitere finanzielle Rücklagen zu sichern für z. B. Restschuldversicherung des Autos
Vielen lichen Dank für Ihre Antworten
Annina Dessauer
Da bin ich tatsächlich raus mit dem Wissen. Vielleicht einfach mal bei der Klinik anrufen oder der Rentenversicherung selbst. Ich drücke die Daumen dass alles so klappt. LG Annina Dessauer
iriselle
---ich denke bei der Rechtsberatung wird dir geholfen. VG
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