franzi0206
Hallo! Ich bin privat versichert mit Beihilfe. Meine großes Kind ebenfalls privat. Das kleine Kind gesetzlich beim Papa. Ich habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt, diese wurde für mich und mein großes Kind genehmigt. Das kleine Kind ist ebenfalls Therapiekind. Die gesetzliche Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten ab, mit dem Hinweis das dass Kind das "Schicksal der Mutter" teilt und die private KV zahlen müsse. Die Private KV lehnt dies ab. Was nun? Wer ist zuständig...ich verzweifel noch! LG Franzi
Hallo, wenn beide Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, bleibt Ihnen nicht anderes übrig als die Kosten für das behandlungsbedürftige gesetzlich versicherte Kind selbst zu tragen. Hier gibt es keine gesetzliche Regelung.
Die letzten 10 Beiträge
- Kur nach Hysterektomie
- Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
- Neue Diagnose dazu gekommen - wie verhalten?
- Kurantrag Fristen Krankenkasse
- Fragen zur kur
- Kind Kur
- Kur trotz Krankschreibung möglich?
- Organisation einer Kur
- Welche Kur ist möglich?
- Therapiekind fährt doch nicht mit - und jetzt?