Liebe Frau Dessauer, ich bin alleinerz. Mutter zweier Kinder. Das jüngere Kind hat eine Behinderung (Autismus). Nun war ich gerade in Kur (bis 10.12.), jedoch erkrankte ich in der Kur bereits am 29.11. (Kurbeginn war 19.11.) so sehr, dass ich in die Notaufnahme des Klinikums musste und ab da wurden vorsichtshalber auch alle Anwendungen gestrichen für mich. Ich tel. mit der Krankenkasse, was bei ggf. Kurabbruch sei. Da es aus med. Gründen sei, müsse ich die Maßnahme zwar nicht bezahlen, aber neu machen ginge nicht, ich müsse ganz neu beantragen. Obwohl die Ärztin der MuKiKlinik das anders sah (näml., dass ich sehr wohl einfach wiederholen könne), blieb ich in der Klinik. Denn ich dachte: Zu Hause schaffe ich es in dem Zustand nicht, mich um Kind und Kegel zu kümmern, kann das Kind nicht zur Schule fahren etc. In der MuKi ist das Kind etwas mehr versorgt (Essen, Betreuung im Haus). Und wenn ich die Kur eh nicht wiederholen darf... So meine Gedanken. Also blieb ich bis zum Schluß. Jetzt kam der Klinikbericht. In dem steht "Beschwerden (wegen derer ich zur Kur war): Starke Erschöpfung, allg. Leistungsminderung, Rückenschmerzen, Schlafstötungen, Konzentrationsstörungen, Lustlosigkeit, schnelle Ermüdung, Unruhezustände, Alltagsstress". "Ergebnis/Verlauf: Seit 29.11. litt die Patientin an.... und wurde am 30.11. in die Notaufnahme geschickt. Befundbericht anbei." und "Entlassung/Befund: Da die Pat. aufgrund Erkrankung nicht alle Anwendungen und Behandlungen wahrnehmen konnte, hat sie ihre psychische und körperl. Stabilisierung nicht erreicht." und zuletzt "Sonstige Empfehlungen: .... Eine Kurwiederholung für die alleinerz. Mutter mit Pflegebedürfnissen des Kindes, zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes, ist zeitnah sehr zu empfehlen.". Ich weiß nun nicht: Was bedeutet "zeitnah"? Muss ich neu beantragen, oder kann man "so" wiederholen? Ausser Stress hatte ich von der Kur ja leider nicht viel... Lieben Dank schonmal!
von Kazimiera am 21.12.2015, 08:37