User-1721912649
Hallo, ich war vor zwei Jahren im September 2018 zur Kur mit meiner Großen wegen Rücken- u. Kopfschmerzen. Nun habe ich mich zwischenzeitlich von meinem Mann getrennt und bin mit meinen beiden Kindern allein. Stimmt es dass ich deshalb schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist wieder eine Kur machen könnte weil sich die persönlichen Umstände geändert haben? Ist das richtig? Ich würde nämlich sehr gern diesmal natürlich dann mit beiden Kindern noch mal zur Kur fahren wollen. Das hatte mir doch so gut getan und auch geholfen zum Nachdenken. Was meinen Sie hab ich gute Chancen für 2021 oder muss ich wirklich die 4 Jahre warten und kann frühstens September 2022 wieder fahren? Herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße Gerda
Guten Tag Gerda963, natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen bei den Genehmigungen der Krankenkasse. Grundsätzlich können Sie natürlich eine Kur vorzeitig beantragen. Genehmigen muss es die Krankenkasse deswegen nicht automatisch, sondern jede Veränderung der Lebensumstände wird als Einzelfall entschieden. Versuchen Sie doch einfach Ihr Glück!
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