Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Kur?

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: Wann habe ich einen Anspruch auf eine Kur?

"Sylke"

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Hallo Frau Schmitz, ich habe mich am Wochenende mit meiner Freundin unterhalten. Ich hatte vor eine Mutter Kind Kur zu beantragen. Meine Freundin meint das ich es gar nicht versuchen brauche, da ich viel zu wenig beim Arzt war. Man sollte sich oft vorgestellt haben, denn ohne die wird keine Notwendigkeit gesehen. Sie haben ja zu diesem Thema sicherlich Erfahrung, ist dem wirklich so? Bekommen nur die eine Kur die ganz oft beim Arzt waren? Ich bin verunsichert und wollte erst mal etwas wissen ob dem so ist. Viele Grüße und vielen Dank Magdalena


Ursula Schmitz

Ursula Schmitz

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Hallo Magdalena, diese Aussage ist so nicht korrekt. Sie müssen keine Anzahl von Arztbesuchen vorweisen können. Wichtig ist nur die Diagnose und Notwendigkeit der Maßnahme. Zur Mutter-Kind-Kur benötigen Sie von Ihrem Hausarzt den Verordnungsbogen 64. Sie können sich auch unter 0800 2255100 vom Mutter-Kind-Hilfswerk beraten lassen.


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