Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Wann habe ich Anspruch auf eine Kur

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: Wann habe ich Anspruch auf eine Kur

Freak2

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Hallo Frau Schmitz, Wie oben schon erwähnt, wann hat man denn Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur??? Wer verordnet eine solche Kur?? Ich fühle mich zur Zeit sehr gestresst und ausgelaugt. Ich bin leicht reizbar und ungehalten. Ich habe zwei Kinder, David ist 5 Jahre und Magnus 5 Monate. Die Corona-Zeit, Schließung der Kindergärten, Schichtarbeit bei meinem Mann (auch wegen Corona zur Einhaltung der Mindestabstände) und zuletzt Krankheit haben meine Reserven aufgebraucht. Im August waren wir alle schwer erkältet, da musste ich auch mit Magnus in's Krankenhaus. Dann lag mein Mann nochmal flach. Und über's Wochenende hatte Magnus 3-Tage-Fieber. Die Liste ist noch um einiges länger, aber das erspare ich ihnen.... Gibt es verschiedene Arten von Kuren für Mutter und Kind? Kann ich beide Kinder mitnehmen trotz des Altersunterschiedes??? Vielen Dank schon im voraus:)


Ursula Schmitz

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Hallo, der Altersunterschied bei den Kindern spielt keine Rolle. Jedoch gibt es beim Alter des Jüngsten die Einschränkung, dass unsere Kliniken erst Kinder ab dem 1., 2. bzw. 3. Lebensjahr aufnehmen. Der Inntaler-Hof und der Lindenhof würden für Sie in Frage kommen. Wichtig ist auch, dass beide Kinder eine Fremdbetreuung gewöhnt sind. Sie benötigen das Attest 64 A+B von Ihrem Hausarzt, um dies bei der Krankenkasse einreichen zu können und eine Kur zu beantragen. Indikationen wären Stresssyndrom, Erschöpfung, Überforderung etc.


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