zita
Hallo, ich habe vor genau zwei Jahren meine letzte Mutter-Kind-Kur in Rickenbach verbringen können. Die Maßnahme war für mich und meinen Sohn - der auch Behandlungskind war - ganz toll und hat uns viel gebracht. Da aber sowohl mein Sohn als auch ich doch relativ hartnäckige Beschwerden hatten und haben und mein Sohn am Ende der Kurmaßnahme noch heftig erkrankt ist, hat der Arzt damals im Kurbericht vermerkt, dass eine weitere Kur vorzeitig - nach 2 Jahren - angetreten werden kann. Da ich leider im Moment vorallem durch Erkrankung und Tod meines Vaters und diverse andere Baustellen sehr an meine Grenzen komme, würde ich mir eine Kurmaßnahme zumindest mittelfristig sehr wünschen. Sehen Sie da eine Möglichkeit? Zählt der Vermerk des Arztes überhaupt? Vielen Dank!! Sie machen hier eine tolle Arbeit!! Zita PS: Ich bin privat/Beihilfeversichert, wenn das bzgl. der Bewilligung etwas ändert.
Annina Dessauer
Hallo, mittlerweile ist es Usus, dass die Ärzte vorzeitige Kuren empfehlen oder ankreuzen, da die Kliniken ja "voll" bleiben möchten. Allerdings schildern Sie Umstände, die auf jeden Fall eine vorfristige Maßnahme in jedem Fall "rechtfertigen", da sich die Situation bei Ihnen grundlegend geändert hat. Ich würde es auf jeden Fall versuchen und bei den Attesten darstellen lassen, was sich seit der letzten Kur geändert hat und die Diagnosen dementsprechend anpassen! Viel Glück und danke für die netten Worte!
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