Niggel
Hallo, bin seit einigen Wochen wegen Überbelastung im Job krankgeschrieben. Nun hat mir meine Hausarzt eine Mutter-Kind-Maßnahme empfohlen. In dem Antrag muss ich nun wie oben genannte ankreuzen ob es eine Vorsorgeleistung oder eine Rehaleistung darstellt. Was bedeutet das? Und welchem Konsequenzen hat das für den weiteren Antragsverlauf? Aus meiner Sicht ist es keine Vorsorge, weil ich ja wegen Überbelastung krankgeschrieben bin und mich "rehabilitieren" sollte.
Annina Dessauer
Eine Mutter Kind Kur kann als Vorsorge- oder als Reha beantragt werden. Dabei muss die Klinik den jeweiligen Versorgungsvertrag haben, so dass vor Ort Anwendungen der jeweiligen Art gesichert sind. Wenn Sie im Krankengeldbezug sind, wird die Kasse den Antrag an den Rehabilitationsträger weiter leiten, da dann die Sicherung der Arbeitskraft an erster Stelle steht. Viele Grüße Annina Dessauer
Die letzten 10 Beiträge
- Kur nach Hysterektomie
- Mutter Depression, Kleinkind schwerhörig, sprachentwicklungsverzögert
- Neue Diagnose dazu gekommen - wie verhalten?
- Kurantrag Fristen Krankenkasse
- Fragen zur kur
- Kind Kur
- Kur trotz Krankschreibung möglich?
- Organisation einer Kur
- Welche Kur ist möglich?
- Therapiekind fährt doch nicht mit - und jetzt?